
Wie kann ich Ihnen behilflich sein?
Leistungsbereich 1: Bewertung
• Parkettböden bewerten:
Nach unsachgemäßem Gebrauch oder durch einen Wasserschaden kann ein Parkettboden beschädigt werden.
Sollte dies der Fall seiin, geht es um die Ermittlung des Restwertes oder der Schadensersatzansprüche.
• Bodenbeläge bewerten:
Auch für alle anderen Bodenbeläge kommt eine solche Wertermittlung in Frage, wenn der Vermieter z. B. feststellt, dass der Bodenbelag beschädigt ist.
• Bewertung aus Sicht des Mieters:
Aus der Sicht des Mieters kann eine Wertermittlung auch sinnvoll sein, wenn die Summe, die der Vermieter ihm für Schäden am Parkettboden oder andere Bodenbeläge von der Mietkaution einbehalten hat, nicht gerrechtfertigt ist.
Leistungsbereich 2: Gutachten
• Gerichtsgutachten:
Im Falle eines Rechtsstreits sind diese speziell erstellten Gutachten vor Gericht gültig und für ein abschließendes gerichtliches Urteil relevant.
• Privatguchtachten:
Das Privatgutachten ist geeignet für Hausbesitzer, Mieter und Vermieter. In einem Miet- oder Zahlungsstreit sorgt das Privatgutachten oft schon für Klarheit bei der Schuldfrage und sichert Sie auf diese Weise ab.
• Versicherungsgutachten:
Häufig wird auch bei zahlreichen Versicherungsschäden ein Gutachten angefordert , um zu klären, ob ein Schaden mutwillig entstanden ist oder ob er unter die Versicherungsleistung fällt.
Leistungsbereich 3: Schadensfälle
• Ursachenanalyse:
Unter Einbeziehung aller relevanten Faktoren, werden die Ursachen für den entsstandenen Schaden ermittelt.
• Sanierungsvorschläge:
Bei Bedarf erstelle ich Ihnen einen sinnvollen und fachlich angemessenen Sanierungsplan für den entstandenen Schaden.
• Kostenermittlung:
Darunter fallen die, durch den Schaden entstandenen Kosten und die damit verbundenen Kosten für die Sanierung.